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Schul-Wissen

Wie kann man die angemessene Höhe Finderlohn berechnen?

Was man braucht: Taschenrechner
Zeitaufwand: 10 Minuten
Schwierigkeit: Leicht
Anmerkungen: Wer etwas findet, und dieses wieder an den Eigentümer zurückgibt, der hat Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn. Dieser setzt sich aus dem Wert des gefundenen Gegenstandes und dem Ort, wo er gefunden wurde, zusammen.
1
Der Finderlohn ist im deutschen Recht verankert. Wer etwas findet, dessen Wert 500 Euro übersteigt, und es wieder an den Eigentümer zurückgibt, der hat einen Anspruch auf 5% des Wertes des Gegenstandes.
2
Wer etwas Gefundenes zurückgibt, dessen Wert 500 Euro übersteigt, der hat im Allgemeinen Anspruch auf 25 €, also 5% des Wertes. Dazu kommen noch einmal 3% von dem über 500 Euro hinaus gehenden Wertes.
3
Selbst bei Tieren gibt es einen Finderlohn. Dieser ist festgesetzt auf 3% des Wertes des Tieres.
4
Wer Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln findet, der erhält erst einen Finderlohn, erreicht der Gegenstand einen Wert von 50 Euro. Der Lohn beträgt dann die Hälfte des normal gezahlten Finderlohns.
5
Nach freiem Ermessen können zurückgegebene Gegenstände berechnet werden, die nur einen persönlichen Wert haben.