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Schul-Wissen

Wie berechnet man Krankengeld?

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Voraussetzung für die Zahlung von Krankengeld ist, dass der Arbeitnehmer krankenversichert ist und eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
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Anspruch haben Arbeitnehmer ab dem Tag nach der Krankschreibung durch den Arzt sowie, bei stationären Behandlungen, am Tag des Behandlungsbeginns.
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Ab diesem Zeitpunkt wird in der Regel aber noch kein Krankengeld gezahlt, da der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist.
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Die Höhe des Anspruches auf Krankengeld wird anhand der Höhe des Einkommens vor der Arbeitsunfähgkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, ist aber nach oben mit 90 Prozent des letzten Nettogehalts gedeckelt.
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Bei wechselndem Entgelt oder regelmäßigen Überstunden wird immer der Durchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt.