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Wie berechnet man die Inflation?

Anmerkungen: Die Ermittlung der offiziellen Inflationsrate wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) durchgeführt. Unter Inflation wird die prozentuale Preissteigerung eines definierten Warenkorbs gegenüber einer Vorperiode bezeichnet.
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Grundlage für die Bewertung der Preissteigerung ist die Entwicklung eines Warenkorbes. In Deutschland wird dazu der Verbraucherpreisindex (VPI) gebildet, der Wohn-, Lebenshaltungs-, Freizeit- und Anschaffungskosten umfasst.
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Dieser wird regelmäßig an verändertes Verbraucherverhalten angepasst. Für die europaweite Messung wird ein modifizierter, so genannter Harmonisierter Verbraucherpreisindex (VPI) geführt.
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Durch Stichproben, Befragungen und statistische Preisauswertung wird regelmäßig der Preis des gesamten Warenkorbs erfasst. Zu diesem Zweck werden Internetrecherchen, Meldungen von Unternehmen und sogar manuelle Preiserfassungen in Supermärkten durchgeführt.
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Zur Ermittlung der Preissteigerungsrate (Inflation) wird der dadurch ermittelte Wert durch den Vergleichswert dividiert. Ist eine Preissteigerung festzustellen, liegt der Wert über 1 (=100%), bei Preisreduzierungen darunter. Die Differenz zu 100% ist die Inflations- oder Deflationsrate.
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Das Verfahren mittels Preisindizes erlaubt auch langfristige Vergleiche, indem beispielsweise die annualisierte Preisänderungsrate über mehrere Jahre kalkuliert wird.
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Eine detaillierte Darstellung der Berechnungs- und Bewertungsmodelle findet sich unter www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistiken/Preise/Verbraucherpreise/Verbraucherpreise.psml.