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Wie berechnet man den Vorsteuerüberhang?

Was man braucht: Taschenrechner
Anmerkungen: Die Berechnung des Vorsteuerüberhangs ist nur für die Unternehmer von Bedeutung, die verpflichtet sind monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung bzw. eine jährliche Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.
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Als erstes müssen sämtliche Umsatzsteuerbeträge aus den Ausgangsrechnungen addiert werden, z.B.:
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Bemessungsgrundlage (immer Netto-Erlös) zu 7%: 1.000 Euro ergibt eine Umsatzsteuerzahllast von 70 Euro.
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Bemessungsgrundlage (immer Netto-Erlös) zu 19%: 1.000 Euro ergibt eine Umsatzsteuerzahllast von 190 Euro.
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Dann addiert man sämtliche Vorsteuerbeträge aus allen Eingangsrechnungen egal zu welchem Steuersatz.
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Die Umsatzsteuerzahllast beträgt somit im Beispiel 260 Euro und das Vorsteuerguthaben 300 Euro.
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Zieht man das Vorsteuerguthaben nun von der Umsatzsteuerzahllast ab, ergibt sich ein Vorsteuerüberhang von 40 Euro, das vom Finanzamt erstattet wird.