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Schul-Wissen

Wie berechnet man Werbungskosten?

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Bei Werbungskosten handelt es sich um Aufwendungen, die der Erzielung oder Erhaltung von steuerlich relevanten Einkünften dienen, zum Beispiel Berufskleidung oder die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte.
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Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Aufwendungen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind, fallen nicht darunter.
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Beispiel: Die Robe des Rechtsanwalts ist Berufskleidung, nicht aber sein Anzug, da dieser auch privat getragen werden kann.
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Man berechnet also die Werbungskosten, indem man zunächst alle Kosten addiert, die der Erhaltng der Einkünfte dienen.
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In Deutschland werden insbesondere folgende Kosten als Werbungskosten anerkannt:
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Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten des Arbeitnehmers.
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Kosten für Arbeitsmittel, z. B. Fachliteratur, Werkzeuge, Bürobedarf, Arbeits- und Berufskleidung.
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Kosten für ein Arbeitszimmer und dessen Ausstattung.
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Beiträge zu Berufsverbänden.
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Prozesskosten bei beruflich veranlassten Rechtsstreitigkeiten.
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Die beruflichen Anteile an einer Rechtsschutz-oder Unfallversicherung und die berufliche Haftpflichtversicherung Fortbildungskosten.
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Kontoführungsgebühren, Kosten für das beruflich genutzte Internet.
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Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit.
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Diese Kosten sind zu addieren und ergeben dann die Werbungskosten.