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Schul-Wissen

Wie berechnet man Vorsteuer?

Schwierigkeit: leicht
Anmerkungen: Jeder Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (s. § 2) ist generell zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er nicht etwa die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet. Aus diesem Grunde kann er als Gegenpol zur abzuführenden Umsatzsteuer an das Finanzamt, die Vorsteuer aus seinen Rechnungseingängen beim Finanzamt geltend machen!
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Zu beachten ist, ob der verminderte Vorsteuersatz von 7% oder der Regelsteuersatz von 19% angewandt wird.
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Die Vorsteuer wird stets aus dem Netto-Aufwand berechnet, das bedeutet also entweder Netto-Aufwand x 7% = Vorsteuer (z. B. € 100,- x 7% = € 7,-) oder Netto-Aufwand x 19% = VorSt (z. B. € 100,- x 19% = € 19,-).
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Um die Vorsteuer aus einem Brutto-Aufwand herauszurechnen, kann man folgende Formel anzuwenden: (Brutto-Aufwand ./. 107 oder 119)x100 = Netto-Aufwand. Dann rechnet man wie folgt weiter: Brutto-Aufwand minus Netto-Aufwand = Vorsteuer zu 7% oder 19%