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Schul-Wissen

Wie berechnet man Urlaubstage?

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Der jährliche Mindesturlaub beträgt laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage.
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Werktage sind alle Arbeitstage von Montag bis Samstag.
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Das bedeutet, dass der jährliche Mindesturlaub 4 Arbeitswochen bei einer 6-Tage Woche beträgt. Bei einer 5-Tage Woche hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (bei einer 4-Tage Woche: 16 Urlaubstage usw.).
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Im individuellen Arbeitsvertrag oder im kollektiven Tarifvertrag kann ein längerer, voller Urlaubsanspruch wirksam vereinbart werden.
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Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach einer sechsmonatigen Wartezeit gewährt, quasi erst nachdem der Arbeitnehmer ein halbes Jahr (während eines Jahres) beschäftigt wurde.
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Während der Wartezeit erwirbt der Arbeitnehmer für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses 1/12 des vollen jährlichen Urlaubsanspruches.
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Beispiel 1: Arbeitsverhältnis von 01.05.2010 bis 30.11.2010 – der Arbeitnehmer erwirbt den vollen jährlichen Urlaubsanspruch (mehr als 6 Monate Beschäftigung während eines Jahres).
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Beispiel 2: Arbeitsverhältnis von 01.10.2010 bis 31.05.2011 – der Arbeitnehmer erwirbt 3/12 des vollen jährlichen Urlaubsanspruches für 2010 und 5/12 des vollen jährlichen Urlaubsanspruches für 2011.