Wie berechnet man unbezahlten Urlaub?
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Während des unbezahlten Urlaubs ruht das
Arbeitsverhältnis. Sowohl Arbeitsleistung als auch das monatliche
Einkommen sind somit ausgesetzt.
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Bei Abwesenheit einzelner Tage werden zur Berechnung des Gehaltes immer die anwesenden Tage zugrunde gelegt.
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Dabei hat der Arbeitgehmer die Wahl, ob er mit Monatstagen (Bruttogehalt durch 30 mal anwesende Tage) oder Arbeitstagen (Bruttogehalt durch 23 mal anwesende Tage) rechnet.
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Der Versicherungsschutz der Sozialversicherung und in der Krankenversicherung bleiben in den ersten vier Wochen nach Antritt des unbezahlten Urlaubs bestehen.
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Anschließend erfolgt die Abmeldung. Sofern anschließend eine Sonderzuwendung wie Weihnachtsgeld gezahlt wird, so ist auch diese beitragspflichtig.
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Übrigens: Auch bei unbezahltem
Urlaub bleiben die sogenannten Nebenpflichten wie das Wettbewerbsverbot oder die Fürsorgepflicht weiter bestehen!
Tags: Abzug, Business&Finanzen, Einkommen, Finanzen, Urlaub
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