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Schul-Wissen

Wie berechnet man Gewerbesteuer?

Was man braucht: Taschenrechner
Schwierigkeit: Mittel
Anmerkungen: Bei der Gewerbesteuer ist grudsätzlich zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu differenzieren. Insbesondere ist bei Personengesellschaften für die Berechnung ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich anzusetzen. Der für die Berechnung ebenfalls benötigte Hebesatz wird von den jeweiligen Gemeinden in denen sich die Unternehmung befindet selbstständig festgelegt. Der Hebesatz schwankt Deutschlandweit erheblich und bildet eine nicht unwesentliche Grundlage für unternehmerische Standortentscheidungen. In der Anleitung wird ein Hebesatz von 400% angesetzt.
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Zunächst einmal wird der Gewerbeertrag der Unternehmnung benötigt. Diesem sind mögliche Abträge (z.B. der Freibetrag bei Personengesellschaften abzuziehen (Beispielertrag nach Abzügen seien hier 100.000 Euro).
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Der Gewerbeertrag wird nun mit der so genannten Steuermeßzahl von 3,5% multipliziert (Beispielergebnis sind somit 100.000 x 3,5% = 3.500 Euro).
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Nun muss das Ergebnis, der so genannte Gewerbesteuermeßbetrag noch um den individuellen Hebesatz von 400% erhöht werden. Damit hat man die Gewerbesteuer berechnet (Beispielergebnis sind 3.500 Euro x 400% = 14.000 Euro Gewerbesteuer).