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Schul-Wissen

Wie berechnet man die Riesterrente?

Anmerkungen: Zur Inanspruchnahme der Riester-Förderung berechtigt sind rentenversicherungspflichtige Personen und Beamte. Ehepartner, die nicht diesen Gruppen angehören, sind mittelbar förderberechtigt über einen Zusatzvertrag.
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Grundlage für die Berechnung des Beitrags und der Förderung bildet das rentenversicherungspflichtige Vorjahres-Bruttoeinkommen.
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Von diesem Rentenversicherungs-Brutto werden 4% als Gesamtbeitrag angesetzt.
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Von diesem Wert wird die Summe aller der Familie zustehenden staatlichen Zulagen abgezogen, um auf den zu zahlenden Beitrag zu kommen.
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Die jährlichen Zulagen betragen für Erwachsene je 154 EUR, für Kinder 300 EUR (Geburtsjahr ab 2008) bzw. 185 EUR (vor 2008).
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Berufseinsteiger erhalten im ersten Jahr zudem eine Sonderzulage von 200 EUR.
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Die Kinderzulagen werden in der Regel auf den Vertrag der Frau (als Kindergeldberechtigte) gutgeschrieben, dies kann aber über den Zulageantrag geändert werden.
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Ist der Ehepartner nur mittelbar zulageberechtigt, wird dessen Grundzulage von 154 EUR vom Gesamtbeitrag des Gatten abgezogen.
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Eine vierköpfige Familie kann durch die Zulagen beispielsweise 2.100 EUR bei einer Eigenleistung von lediglich 1.192 EUR ansparen.
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Neben den Zulagen existiert eine steuerliche Förderung: der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulagenanspruch) wird in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand angegeben.
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Die Steuererstattung ist die Differenz zwischen der Summe der Zulagen und Grenzsteuersatz multipliziert mit Eigenbeitrag.