Wie berechnet man Abfindungen?
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Es gibt aktuell keine gesetzlich geregelte oder rechtlich verbindlich festgelegte Höhe der Abfindung. Das Kündigungsschutzgesetz gibt jedoch eine Empfehlung ab, die bei 0,5 Brutto-Monatsverdiensten für jedes Beschäftigungsjahr des Arbeitsnehmers in dem
Unternehmen vorsieht.
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Die Steuerfreibeträge für Abfindungen sind ab dem 1. Januar 2006 abgeschafft worden, so dass auch die Abfindungen wie jedes Gehalt versteuert werden muss. Diesen Abzug nimmt der Arbeitgeber direkt vor.
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Bei Abfindungen liegt allerdings ein ermäßigter Steuersatz vor und sie wird mit der sogenannten Fünftelregelung versteuert.
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Dazu wird die Abfindung durch 5 dividiert, die einzelnen Beträge einzeln versteuert und anschließend erneut die
Summe gebildet.
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Daraus ergibt sich eine geringere Steuerbelastung für den Arbeitnehmer als wenn er den Gesamtbetrag versteuen würde.
Tags: Abfindung, Berechnung, Business&Finanzen, Kündigung, Steuern
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